====== Festsetzung von Schadenersatz ====== Regel 150 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt das gesonderte Verfahren zur Kostenfestsetzung [-> [[Kostenfestsetzungsverfahren]]], das einer [[Sachentscheidung]] und gegebenenfalls einer Entscheidung über die Festsetzung von Schadenersatz nachfolgt.