====== Festgebühr und streitwertabhängige Gebühr ====== Regel 15.1 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass der Kläger die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Einreichung einer Verletzungsklage gemäß Teil 6 zu entrichten hat. **Regel 15.1 EPGVO** Der Kläger hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage gemäß Teil 6 zu entrichten. ===== siehe auch ===== Regel 15 EPGVO -> [[Gebühr für die Verletzungsklage]] \\ Beschreibt die Festgebühr und die streitwertabhängige Gebühr, die für die Einreichung einer Verletzungsklage zu entrichten sind.