====== Festgebühr und streitwertabhängige Gebühr ====== Regel 228 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass für die Einreichung einer Berufung eine Festgebühr und gegebenenfalls eine streitwertabhängige Gebühr gemäß der Gebührentabelle zu entrichten ist. **Regel 228 (1) EPGVO** Für die Einreichung einer Berufung ist eine Festgebühr und gegebenenfalls eine streitwertabhängige Gebühr gemäß Abschnitt IV der Gebührentabelle zu entrichten. ===== siehe auch ===== Regel 228 EPGVO -> [[Gebühr für die Berufung]] \\ Beschreibt die Gebühr, die für die Einreichung einer Berufung zu entrichten ist.