====== Festgebühr für Verletzungswiderklage ====== Regel 53 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass für die Einreichung einer Verletzungswiderklage eine Festgebühr zu entrichten ist. **Regel 53 (1) EPGVO** Für die Einreichung einer Verletzungswiderklage ist eine Festgebühr gemäß der vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Gebührentabelle zu entrichten. ===== siehe auch ===== Regel 53 EPGVO -> [[Gebühr für die Verletzungswiderklage]] \\ Beschreibt die Gebühr, die für die Einreichung einer Verletzungswiderklage zu entrichten ist.