====== Festgebühr für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung ====== Regel 70 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass eine Festgebühr für die Einreichung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung zu entrichten ist. **Regel 70 (1) EPGVO** Für die Einreichung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung ist eine Festgebühr gemäß Abschnitt I der Gebührentabelle zu entrichten. ===== siehe auch ===== Regel 70 EPGVO -> [[Gebühr für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Beschreibt die Gebühr, die für die Einreichung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung zu entrichten ist.