====== Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung ====== Artikel 3 a) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] gilt für alle europäischen Patente mit einheitlicher Wirkung. **Artikel 3 a)** Dieses Übereinkommen gilt für alle europäischen Patente mit einheitlicher Wirkung. ===== siehe auch ===== Artikel 3 -> [[Geltungsbereich]] \\ Legt den Geltungsbereich des Übereinkommens fest.