====== Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung ====== Regel 29 (a) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Anforderungen und Fristen für die Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung. **Regel 29 (a) EPGVO** Der Kläger und jeder Inhaber, der gemäß Regel 25.2 Partei wird, hat eine Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung einzureichen. ===== siehe auch ===== Regel 29 EPGVO -> [[Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung, Replik auf die Erwiderung und Duplik auf die Replik]] \\ Regelt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage, der Replik und der Duplik.