====== Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage ====== Regel 43.2 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, welche Inhalte die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage umfassen kann. **Regel 43.2 EPGVO** Die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage kann umfassen: (a) einen Antrag auf Änderung des Patents und (b) eine Verletzungswiderklage durch den Inhaber des Patents. ===== siehe auch ===== Regel 43 EPGVO -> [[Austausch von Schriftsätzen (Klage auf Nichtigerklärung)]] \\ Beschreibt den gesamten Ablauf des schriftlichen Verfahrens bei einer Klage auf Nichtigerklärung.