====== Erster Präsident des Gerichts erster Instanz ====== Artikel 14 (2) der [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts]] (EPGS) regelt die Staatsangehörigkeit des ersten Präsidenten des Gerichts erster Instanz. **Artikel 14 (2) EPGS** Der erste Präsident des Gerichts erster Instanz ist Staatsangehöriger des Vertragsmitgliedstaats, in dessen Gebiet die Zentralkammer ihren Sitz hat. ===== siehe auch ===== Artikel 14 EPGS -> [[Präsident des Gerichts erster Instanz]] \\ Regelt die Wahl, Aufgaben und Amtszeit des Präsidenten des Gerichts erster Instanz.