====== Erstattung von Gebühren ====== Regel 370 (4) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die Bedingungen und Verfahren für die Erstattung von Gerichtsgebühren. **Regel 370 (4) EPGVO** Die Erstattung von Gerichtsgebühren erfolgt unter den vom Gericht festgelegten Bedingungen. Ein Antrag auf Erstattung ist innerhalb der festgelegten Fristen zu stellen. ===== siehe auch ===== Regel 370 EPGVO -> [[Gerichtsgebühren]] \\ Beschreibt die verschiedenen Arten von Gerichtsgebühren, einschließlich der Festgebühren, der streitwertabhängigen Gebühren und der Gebühren für andere Verfahren und Verfahrenshandlungen, und legt die Anforderungen an die Zahlung der Gebühren fest.