====== Erstattung der Kosten für Niederschriften und Übersetzungen ====== Regel 307 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erstattung der Kosten für Niederschriften und Übersetzungen. Regel 307 (1) EPGVO -> [[Erstattung der Kosten für Übersetzungen]] \\ Regelt, dass die Kosten für die Übersetzung von Schriftsätzen und Dokumenten erstattungsfähig sind, sofern die Übersetzungen vom Gericht angeordnet wurden. Regel 307 (2) EPGVO -> [[Erstattung der Kosten für Niederschriften]] \\ Bedingt die Erstattung der Kosten für die Anfertigung von Niederschriften von Anhörungen und mündlichen Verhandlungen, wenn diese vom Gericht angeordnet wurden. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.