====== Errichtung von Lokalkammern ====== Artikel 7 (3) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt die Errichtung von Lokalkammern in Vertragsmitgliedstaaten. **Artikel 7 (3)** Eine [[Lokalkammer]] wird in einem [[Vertragsmitgliedstaat]] auf dessen Antrag hin in Einklang mit der [[Satzung]] errichtet. Ein Vertragsmitgliedstaat, in dessen Gebiet eine Lokalkammer errichtet wird, benennt deren Sitz. ===== siehe auch ===== Artikel 7 -> [[Gericht erster Instanz]] \\ Regelt die Struktur und Organisation des Gerichts erster Instanz, einschließlich der Zentralkammer, Lokalkammern und Regionalkammern.