====== Erlöschen des Patents bei Nichtzahlung ====== Artikel 11 (2) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [-> [[Verordnung über den einheitlichen Patentschutz]]] beschreibt die Konsequenz der Nichtzahlung der Jahresgebühren. **Artikel 11 (2) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012** Werden die Jahresgebühr und gegebenenfalls eine zusätzliche Gebühr nicht fristgerecht gezahlt, erlischt das [[Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung|Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung]]. ===== siehe auch ===== Artikel 11 Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 -> [[Jahresgebühren für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung]] \\ Regelt die Zahlung der Jahresgebühren für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung sowie die Konsequenzen bei Nichtzahlung.