====== Erlöschen ====== Regel 14 der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz regelt die Bedingungen, unter denen ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung erlischt. Regel 14 (1) -> [[Voraussetzungen für das Erlöschen]] \\ Das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung erlischt entweder 20 Jahre nach dem Anmeldetag der Patentanmeldung oder bei Nichtzahlung der fälligen Jahresgebühren und eventuellen Zuschlagsgebühren. Regel 14 (2) -> [[Zeitpunkt des Erlöschens]] \\ Das Erlöschen des Patents aufgrund nicht entrichteter Jahresgebühren gilt als am Fälligkeitstag der nicht gezahlten Gebühr eingetreten. ===== siehe auch ===== DOEPS -> [[UPC:Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] \\ Regelt die Umsetzung und Verwaltung des einheitlichen Patentsystems.