====== Erforderliche Dokumente in der Klageschrift ====== Regel 13 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die Dokumente, die der Klageschrift beigefügt werden müssen, einschließlich Beweismittel und relevante Patente. **Regel 13 (2) EPGVO** Der Klageschrift sind beizufügen: (a) eine Kopie des angefochtenen Patents; (b) Beweismittel, die die Klage stützen; (c) gegebenenfalls eine Übersetzung der Klageschrift und der beigefügten Dokumente. ===== siehe auch ===== Regel 13 EPGVO -> [[Inhalt der Klageschrift]] \\ Bestimmt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in einer Klageschrift enthalten sein müssen.