====== Erforderliche Angaben in der Klageschrift ====== Regel 13 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die spezifischen Informationen, die in der Klageschrift enthalten sein müssen, wie die Identität der Parteien und die Art der Klage. **Regel 13 (1) EPGVO** Die Klageschrift muss enthalten: (a) die Namen der Parteien und ihrer Vertreter; (b) die Anschrift der Parteien und ihrer Vertreter; (c) eine Darstellung der Tatsachen, auf die sich die Klage stützt; (d) die Angabe der beantragten Rechtsmittel. ===== siehe auch ===== Regel 13 EPGVO -> [[Inhalt der Klageschrift]] \\ Bestimmt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in einer Klageschrift enthalten sein müssen.