====== Entscheidung über neue Gerichtsgebühren ====== Regel 302.2 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die Entscheidung des Gerichts über die Zahlung neuer Gerichtsgebühren bei Trennung von Verfahren. **Regel 302.2 EPGVO** Ordnet das Gericht eine Trennung des Verfahrens an, entscheidet es gemäß Teil 6 über die Zahlung neuer Gerichtsgebühren. ===== siehe auch ===== Regel 302 -> [[Mehrere Kläger oder Patente]] \\ Regelt die Verfahren, wenn mehrere Kläger oder mehrere Patente beteiligt sind.