====== Entscheidung ohne Berücksichtigung eines maßgeblichen Antrags ====== Regel 247 (d) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt, dass ein grundlegender Verfahrensfehler vorliegen kann, wenn die Entscheidung erging, ohne dass über einen für die Entscheidung maßgeblichen Antrag entschieden wurde. **Regel 247 (d) EPGVO** Ein grundlegender Verfahrensfehler gemäß Artikel 81 Absatz 1 des Übereinkommens kann vorliegen, wenn die Entscheidung erging, ohne dass über einen für die Entscheidung maßgeblichen Antrag entschieden wurde. ===== siehe auch ===== Regel 247 EPGVO -> [[Grundlegende Verfahrensfehler]] \\ Beschreibt die möglichen grundlegenden Verfahrensfehler, die einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen können.