====== Entrichtung der Gerichtsgebühren ====== Regel 370.1 EPGVO beschreibt die Entrichtung der Gerichtsgebühren im Einklang mit den Bestimmungen dieses Teils und der Gebührentabelle. **Regel 370.1 EPGVO** Die in dieser Verfahrensordnung vorgesehenen Gerichtsgebühren sind im Einklang mit den in diesem Teil enthaltenen Bestimmungen sowie der vom Verwaltungsausschuss gemäß Artikel 36 Absatz 3 des Übereinkommens verabschiedeten Gebührentabelle (im Folgenden: Gebührentabelle) zu entrichten. ===== siehe auch ===== Regel 370 -> [[Gerichtsgebühren]] \\ Beschreibt die verschiedenen Arten von Gerichtsgebühren, einschließlich der Festgebühren, der streitwertabhängigen Gebühren und der Gebühren für andere Verfahren und Verfahrenshandlungen, und legt die Anforderungen an die Zahlung der Gebühren fest.