====== Einzelrichterentscheidung ====== Artikel 8 (7) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] ermöglicht den Parteien, eine Entscheidung durch einen Einzelrichter zu vereinbaren. **Artikel 8 (7)** Ungeachtet der Absätze 1 bis 6 und im Einklang mit der Verfahrensordnung können die Parteien vereinbaren, dass ihre Rechtsstreitigkeit von einem rechtlich qualifizierten Richter als Einzelrichter entschieden wird. ===== siehe auch ===== Artikel 8 -> [[Zusammensetzung der Spruchkörper des Gerichts erster Instanz]] \\ Regelt die Zusammensetzung der Spruchkörper des Gerichts erster Instanz, einschließlich der multinationalen Zusammensetzung und der Zuweisung von Richtern aus dem Richterpool.