====== Einzelrichter ====== Regel 208 (5) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Möglichkeit, dass der Antrag auf einstweilige Maßnahmen einem Einzelrichter zugewiesen werden kann. **Regel 208 (5) EPGVO** In bestimmten Fällen kann der Antrag auch einem Einzelrichter zugewiesen werden. ===== siehe auch ===== Regel 208 EPGVO -> [[Prüfung der Formerfordernisse, Aufnahme in das Register, Zuweisung an einen Spruchkörper, Benennung des Berichterstatters, Einzelrichter]] \\ Regelt die Prüfung der Formerfordernisse des Antrags auf einstweilige Maßnahmen, die Aufnahme in das Register, die Zuweisung an einen Spruchkörper und die Benennung des Berichterstatters.