====== Eintragungen in das Register für den einheitlichen Patentschutz ====== Regel 16 der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz regelt die Angaben, die in das Register für den einheitlichen Patentschutz eingetragen werden. Regel 16 (1) -> [[Pflichtangaben im Register]] \\ Legt die Informationen fest, die in das Register eingetragen werden. Regel 16 (2) -> [[Erweiterung der Eintragungen]] \\ Der Präsident des Europäischen Patentamts kann festlegen, dass über die in Absatz 1 genannten Angaben hinaus weitere Informationen in das Register eingetragen werden. ===== siehe auch ===== DOEPS -> [[UPC:Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] \\ Regelt die Umsetzung und Verwaltung des einheitlichen Patentsystems.