====== Eintragung in das Register und Zuweisung (Gericht erster Instanz, Verletzungsklage) ====== Regel 17 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Eintragung der Klageschrift in das Register, die Zuweisung zu einem Spruchkörper und die Benachrichtigung des Klägers. Regel 17 (1) EPGVO -> [[Eintragung der Klageschrift]] \\ Beschreibt die Schritte zur Eintragung der Klageschrift in das Register, einschließlich der Zuweisung eines Aktenzeichens und der Benachrichtigung des Klägers. Regel 17 (2) EPGVO -> [[Zuweisung zu einem Spruchkörper]] \\ Regelt die Zuweisung der Klage zu einem Spruchkörper der Kammer gemäß Regel 345.3. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.