====== Einspruchsgründe ====== Regel 19.1 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die möglichen Gründe, aus denen der Beklagte Einspruch gegen die Klageschrift erheben kann. **Regel 19.1 EPGVO** Der Beklagte kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift einen Einspruch erheben betreffend: (a) die Zuständigkeit des Gerichts, einschließlich der Einwendung, dass eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nach Regel 5 Anwendung auf das streitgegenständliche Patent findet; (b) die Zuständigkeit der vom Kläger angegebenen Kammer [Regel 13.1(i)]; (c) die Sprache der Klageschrift [Regel 14]. ===== siehe auch ===== Regel 19 EPGVO -> [[Einspruch]] \\ Beschreibt das Verfahren zur Erhebung eines Einspruchs gegen die Klageschrift.