====== Einspruch gegen die Versäumnisentscheidung ====== Regel 356 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt den Einspruch gegen eine Versäumnisentscheidung. Regel 356.1 EPGVO -> [[Frist für den Einspruch gegen die Versäumnisentscheidung]] \\ Beschreibt die Frist, innerhalb derer ein Einspruch gegen eine Versäumnisentscheidung beantragt werden kann. Regel 356.2 EPGVO -> [[Inhalt des Einspruchs gegen die Versäumnisentscheidung]] \\ Regelt die erforderlichen Inhalte, die ein Einspruch gegen eine Versäumnisentscheidung enthalten muss. Regel 356.3 EPGVO -> [[Stattgabe des Einspruchs gegen die Versäumnisentscheidung]] \\ Regelt die Bedingungen, unter denen einem Einspruch gegen eine Versäumnisentscheidung stattgegeben wird. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 5, Kapitel 11 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#KAPITEL 11 – VERSÄUMNISENTSCHEIDUNG|Versäumnisentscheidung]] \\ Regelt die Bestimmungen zur Versäumnisentscheidung im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.