====== Einrichtung des Richterpools ====== Artikel 18 (1) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht]] (EPGÜ) beschreibt die Einrichtung eines Richterpools nach Maßgabe der Satzung. **Artikel 18 (1)** Nach Maßgabe der Satzung wird ein Richterpool eingerichtet. ===== siehe auch ===== Artikel 18 -> [[Richterpool]] \\ Regelt die Einrichtung und Zusammensetzung des Richterpools, der aus rechtlich und technisch qualifizierten Richtern besteht.