====== Einrichtung des Registers für den einheitlichen Patentschutz ====== Regel 15 der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz regelt die Einrichtung eines speziellen Registers für den einheitlichen Patentschutz innerhalb des Europäischen Patentregisters. Regel 15 (1) -> [[Einrichtung des Registers]] \\ Das Register für den einheitlichen Patentschutz wird als gesonderter Teil des Europäischen Patentregisters eingerichtet. Regel 15 (2) -> [[Sprachenregelung für Eintragungen]] \\ Eintragungen in das Register für den einheitlichen Patentschutz erfolgen in den drei Amtssprachen des Europäischen Patentamts. Im Zweifelsfall ist die Eintragung in der Verfahrenssprache maßgebend. ===== siehe auch ===== DOEPS -> [[UPC:Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] \\ Regelt die Umsetzung und Verwaltung des einheitlichen Patentsystems.