====== Einreichung der Klageschrift ====== Regel 15.2 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Bedingungen, unter denen eine Klageschrift als eingereicht gilt. **Regel 15.2 EPGVO** Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt die Klageschrift erst dann als eingereicht, wenn die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage bezahlt wurde. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt die Klageschrift erst dann als eingereicht, wenn die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage bezahlt wurde.((EPG, Lokalkammer München, Beschl. v. 12. Dezember 2024 – UPC_CFI_201/2024)) ===== siehe auch ===== Regel 15 EPGVO -> [[Gebühr für die Verletzungsklage]] \\ Beschreibt die Festgebühr und die streitwertabhängige Gebühr, die für die Einreichung einer Verletzungsklage zu entrichten sind.