====== Einreichung der Klageschrift ====== Regel 15 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Bedingungen, unter denen eine Klageschrift als eingereicht gilt. **Regel 15 (2) EPGVO** Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt die Klageschrift erst dann als eingereicht, wenn die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage bezahlt wurde. ===== siehe auch ===== Regel 15 EPGVO -> [[Gebühr für die Verletzungsklage]] \\ Beschreibt die Festgebühr und die streitwertabhängige Gebühr, die für die Einreichung einer Verletzungsklage zu entrichten sind.