====== Einreichung der Klageerwiderung ====== Regel 23 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass der Beklagte die Klageerwiderung innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Klageschrift einreichen muss. Regel 23 (1) EPGVO -> [[Frist für die Einreichung der Klageerwiderung]] \\ Bestimmt, dass der Beklagte die Klageerwiderung innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Klageschrift einreichen muss. ===== siehe auch ===== Regel 24 EPGVO -> [[Inhalt der Klageerwiderung]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in einer Klageerwiderung enthalten sein müssen. Regel 25 EPGVO -> [[Widerklage auf Nichtigerklärung]] \\ Erlaubt dem Beklagten, in der Klageerwiderung eine Widerklage auf Nichtigerklärung des Patents zu erheben und beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente. EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.