====== Einreichung der Erwiderung auf die Verletzungswiderklage ====== Regel 56 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt den Prozess der Einreichung der Erwiderung auf die Verletzungswiderklage durch den Kläger sowie die nachfolgenden Schriftsätze. Regel 56.1 EPGVO -> [[Frist für die Einreichung der Erwiderung auf die Verletzungswiderklage]] \\ Der Kläger hat die Erwiderung auf die Verletzungswiderklage innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einzureichen. Regel 56.2 EPGVO -> [[Inhalt der Erwiderung auf die Verletzungswiderklage]] \\ Die Erwiderung muss bestimmte Angaben enthalten und kann die Berechnung des Wertes der Widerklage bestreiten. Regel 56.3 EPGVO -> [[Replik auf die Erwiderung auf die Verletzungswiderklage]] \\ Der Beklagte kann eine Replik auf die Erwiderung einreichen. Regel 56.4 EPGVO -> [[Duplik auf die Replik zur Erwiderung auf die Verletzungswiderklage]] \\ Der Kläger kann eine Duplik auf die Replik einreichen. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1, Abschnitt 2 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 2 – KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG|Klage auf Nichtigerklärung]] \\ Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Nichtigerklärung eines Patents.