====== Einreichung der Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage ====== Regel 49 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt den Prozess der Einreichung der [[Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage]] durch den Beklagten. Regel 49.1 EPGVO -> [[Frist für die Einreichung]] \\ Der Beklagte hat die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage auf Nichtigerklärung einzureichen. Regel 49.2 EPGVO -> [[Inhalt der Erwiderung]] \\ Die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage kann einen Antrag auf Änderung des Patents und eine Verletzungswiderklage umfassen. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1, Abschnitt 2 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 2 – KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG|Klage auf Nichtigerklärung]] \\ Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Nichtigerklärung eines Patents.