====== Einreichung der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung ====== Regel 67 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass der Beklagte die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage einreichen muss. **Regel 67 EPGVO** Der Beklagte hat die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung einzureichen. ===== siehe auch ===== Regel 66 EPGVO -> [[Einspruch]] \\ Erlaubt dem Beklagten, innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift Einspruch gegen die Zuständigkeit des Gerichts, die Zuständigkeit der Kammer oder die Sprache der Klageschrift zu erheben. Regel 68 EPGVO -> [[Inhalt der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung enthalten sein müssen. EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.