====== Einreichung der Duplik auf die Replik ====== Regel 69.2 EPGVO erlaubt dem Beklagten, eine Duplik auf die Replik auf die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung einzureichen. **Regel 69.2 EPGVO** Der Beklagte kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Replik eine Duplik auf die Replik einreichen. Die Duplik ist auf die in der Replik enthaltenen Vorbringen zu beschränken. ===== siehe auch ===== Regel 69 -> [[Replik auf die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung und Duplik auf die Replik]] \\ Beschreibt den Prozess der Einreichung einer Replik auf die Erwiderung und einer Duplik auf die Replik im Verfahren zur Feststellung der Nichtverletzung.