====== Einheitliches Gerichtssystem ====== Das Einheitliche Gerichtssystem ist ein grenzüberschreitendes Rechtssystem, das im Rahmen des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht]] (EPGÜ) geschaffen wurde, um ein zentrales Gericht [EPG -> [[Einheitliches Patentgericht]]] für Streitigkeiten über [[europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung|europäische Patente mit einheitlicher Wirkung]] zu etablieren, wodurch Patentinhaber europaweit in einem einzigen Verfahren ihre Rechte durchsetzen oder verteidigen können. Nach der Bestimmung des Artikel 3 EPGÜ fallen auch klassische Europäische Patente, die vor oder nach dem Inkrafttreten des EPGÜ erteilt wurden, ohne [[Opt-out]] automatisch in die Zuständigkeit des EPG. Patentinhaber, die keine explizite Entscheidung treffen, unterliegen somit dem [[einheitliches Gerichtssystem|einheitlichen Gerichtssystem]] für die Durchsetzung und Anfechtung ihrer Patente. Die Möglichkeit des Opt-outs sorgt jedoch für eine gewisse Flexibilität, indem sie Inhabern klassischer Patente ermöglicht, selbst zu entscheiden, welche Gerichtsbarkeit sie bevorzugen. ===== siehe auch ===== EPGÜ -> [[UPC:Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ Internationales Abkommen, das die Schaffung eines zentralen Gerichts für Patentstreitigkeiten in Europa vorsieht und die einheitliche Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden EU-Staaten ermöglicht. EPGVO -> [[UPC:Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.