====== Einheitlicher Schutz ====== Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [-> [[Verordnung über den einheitlichen Patentschutz]]] beschreibt die Wirkungen eines [[Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung|Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung]] in den teilnehmenden Mitgliedstaaten. Der Inhaber des Patents erhält einheitlichen Schutz [-> [[Einheitlicher Patentschutz]]] in allen Staaten, in denen das Patent Wirkung hat. Artikel 5 (1) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 -> [[Verbietungsrechte]] \\ Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung verleiht seinem Inhaber das Recht, Dritte daran zu hindern, Handlungen zu begehen, gegen die dieses Patent innerhalb der Hoheitsgebiete der teilnehmenden Mitgliedstaaten, in denen das Patent einheitliche Wirkung besitzt, vorbehaltlich geltender Beschränkungen Schutz bietet. Artikel 5 (2) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 -> [[Einheitlichkeit des Patentschutzes]] \\ Der Umfang dieses Rechts und seine Beschränkungen sind in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten, in denen das Patent einheitliche Wirkung besitzt, einheitlich. Artikel 5 (3) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 -> [[Bestimmung der Handlungen und Beschränkungen]] \\ Die Handlungen, gegen die das Patent Schutz nach Absatz 1 bietet, sowie die geltenden Beschränkungen sind in den Rechtsvorschriften bestimmt, die für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung in dem teilnehmenden Mitgliedstaat gelten, dessen nationales Recht auf das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung als ein Gegenstand des Vermögens nach Artikel 7 anwendbar ist. Artikel 5 (4) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 -> [[Bewertung durch die Kommission]] \\ Die Kommission bewertet in ihrem Bericht nach Artikel 16 Absatz 1 das Funktionieren der geltenden Beschränkungen und legt — sofern erforderlich — geeignete Vorschläge vor. ===== siehe auch ===== Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Kapitel II -> [[Verordnung über den einheitlichen Patentschutz#Kapitel II: Wirkungen eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung|Wirkungen eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung]] \\ Beschreibt die Wirkungen eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten.