====== Einheitliche Wirkung ====== Der Begriff "einheitliche Wirkung" bezieht sich im Kontext des europäischen Patentrechts auf das Konzept eines [[einheitlicher Patentschutz|einheitlichen Patentschutzes]] [-> [[Einheitspatentsystem]]], der durch das [[Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung|Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung]] gewährt wird. Dieses Konzept wurde im Rahmen der Verordnung über den einheitlichen Patentschutz eingeführt [Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 5 -> [[Einheitlicher Schutz]]] und zielt darauf ab, einen einheitlichen Schutz für Erfindungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu bieten. ===== siehe auch ===== Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 5 -> [[Einheitlicher Schutz]] \\ Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung gewährt dem Inhaber einheitliche Rechte in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.