====== Effizienz und fairer Zugang zum Recht ====== Artikel 40 (3) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] gewährleistet, dass die Arbeitsweise des Gerichts effizient und kostenwirksam organisiert wird und ein fairer Zugang zum Recht sichergestellt ist. **Artikel 40 (3)** Die Satzung gewährleistet, dass die Arbeitsweise des Gerichts so effizient und kostenwirksam wie möglich organisiert wird und dass ein fairer Zugang zum Recht sichergestellt ist. ===== siehe auch ===== Artikel 40 -> [[Satzung]] \\ Regelt die Einzelheiten der Organisation und der Arbeitsweise des Gerichts.