====== Durchführung der mündlichen Verhandlung bei einer Berufung gegen eine Kostenentscheidung ====== Regel 241 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Durchführung der mündlichen Verhandlung bei einer Berufung gegen eine Kostenentscheidung durch den ständigen Richter. Regel 241 (1) EPGVO -> [[Verhandlung vor dem ständigen Richter]] \\ Die mündliche Verhandlung über eine Berufung gegen eine Kostenentscheidung gemäß Regel 157 findet vor dem ständigen Richter statt, der alle Befugnisse des Berufungsgerichts hat. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.