====== Dienstalter der Richter ====== Regel 341 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) bestimmt die Rangfolge der Richter nach ihrem Dienstalter, mit Ausnahme des Präsidenten des Berufungsgerichts und des Präsidenten des Gerichts erster Instanz. **Regel 341 (1) EPGVO** Mit Ausnahme des Präsidenten des Berufungsgerichts und des Präsidenten des Gerichts erster Instanz bestimmt sich die Rangfolge der Richter nach ihrem Dienstalter. ===== siehe auch ===== Regel 341 EPGVO -> [[Rangfolge]] \\ Legt die Rangfolge der Richter nach ihrem Dienstalter und Lebensalter fest und beschreibt die Bedingungen für die Wiederernennung und die Bestimmung des Vorsitzenden Richters.