====== Datum und Aktenzeichen der angefochtenen Entscheidung ====== Regel 225 (c) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) verlangt die Angabe des Datums der Entscheidung oder Anordnung, gegen die Berufung eingelegt wird, sowie das dem Verfahren vor dem Gericht erster Instanz zugeteilte Aktenzeichen. **Regel 225 (c) EPGVO** Die Berufungsschrift muss enthalten: (d) das Datum der Entscheidung oder Anordnung, gegen die Berufung eingelegt wird, sowie das dem Verfahren vor dem Gericht erster Instanz zugeteilte Aktenzeichen. ===== siehe auch ===== Regel 225 EPGVO -> [[Inhalt der Berufungsschrift]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in einer Berufungsschrift enthalten sein müssen.