====== Datum der Schriftsätze ====== Regel 261 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) bestimmt, dass alle Schriftsätze und eingereichten Unterlagen mit dem Tag und der Uhrzeit des Eingangs bei der Kanzlei versehen werden. **Regel 261 EPGVO** Alle Schriftsätze und eingereichten Unterlagen sind mit dem Tag und der Uhrzeit des Eingangs bei der Kanzlei zu versehen. ===== siehe auch ===== Regel 260 EPGVO -> [[Prüfung durch die Kanzlei von Amts wegen]] \\ Legt fest, dass die Kanzlei von Amts wegen prüft, ob für das betreffende Patent eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung vorliegt und ob mehrere Klagen dasselbe Patent betreffen. Regel 262 EPGVO -> [[Öffentlicher Zugang zum Register]] \\ Regelt den öffentlichen Zugang zu Entscheidungen, Anordnungen und Schriftsätzen im Register und beschreibt die Bedingungen für den Schutz vertraulicher Informationen.