====== Bildung der Spruchkörper im Einklang mit der Satzung ====== Artikel 9 (4) des [[Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht]] legt fest, dass die Spruchkörper im Einklang mit der Satzung gebildet werden. **Artikel 9 (4)** Die Spruchkörper des Berufungsgerichts werden im Einklang mit der Satzung gebildet. ===== siehe auch ===== Artikel 9 -> [[Berufungsgericht]] \\ Regelt die Zusammensetzung und den Sitz des Berufungsgerichts.