====== Bestimmung des Werts der Klage ====== Die Bestimmung des [[Wert der Klage|Werts der Klage]] obliegt dem [[Berichterstatter]] während des [[Zwischenverfahren|Zwischenverfahrens]] gemäß Regel 22 [-> [[ Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühr für die Verletzungsklage]]], 104 [-> [[Entscheidung über den Wert der Klage]]] und 370.6 [-> [[Berechnung des Verfahrenswertes]]] EPGVO. ===== siehe auch ===== Regel 370.6 EPGVO -> [[Berechnung des Verfahrenswertes]] \\ Erläutert die Berechnung des Wertes der Verfahren und die Berücksichtigung von Richtlinien.