====== Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühr für die Verletzungswiderklage ====== Regel 60 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, wie der Wert der Verletzungswiderklage bestimmt wird und wann eine streitwertabhängige Gebühr fällig wird. Regel 60 (1) EPGVO -> [[Festsetzung des Wertes der Verletzungswiderklage]] \\ Beschreibt, dass der Wert der Verletzungswiderklage vom Berichterstatter im Zwischenverfahren durch Anordnung festgesetzt wird, unter Berücksichtigung des von den Parteien veranschlagten Wertes. Regel 60 (2) EPGVO -> [[Streitwertabhängige Gebühr]] \\ Regelt, dass der Beklagte eine streitwertabhängige Gebühr zu entrichten hat, wenn der Wert der Verletzungswiderklage EUR 500.000 übersteigt, und verweist auf die entsprechende Anwendung von Regel 16.3 bis 16.5. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.