====== Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühr für die Verletzungsklage ====== Regel 22 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die Festsetzung des Wertes der Verletzungsklage und die Berechnung der streitwertabhängigen Gebühr. Regel 22.1 EPGVO -> [[Festsetzung des Wertes der Verletzungsklage]] \\ Der Wert der Verletzungsklage wird vom Berichterstatter durch Anordnung gemäß Regel 370.6 unter Berücksichtigung des von den Parteien veranschlagten Wertes festgesetzt. Regel 22.2 EPGVO -> [[Streitwertabhängige Gebühr der Verletzungsklage]] \\ Übersteigt der Wert der Verletzungsklage EUR 500.000, hat der Kläger eine streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage gemäß Teil 6 zu entrichten. Die Regeln 16.3 bis .5 gelten entsprechend. ===== siehe auch ===== EPGVO, Abschnitt 1 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#STREITWERTABHÄNGIGE GEBÜHR FÜR DIE VERLETZUNGSKLAGE|Streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage]] \\ Regelt die Festsetzung des Wertes der Verletzungsklage und die Berechnung der streitwertabhängigen Gebühr.