====== Bestimmung der Rangfolge nach Dienstalter ====== Regel 341.1 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt, dass die Rangfolge der Richter nach ihrem Dienstalter bestimmt wird, mit Ausnahme des Präsidenten des Berufungsgerichts und des Präsidenten des Gerichts erster Instanz. **Regel 341.1 EPGVO** Mit Ausnahme des Präsidenten des Berufungsgerichts und des Präsidenten des Gerichts erster Instanz bestimmt sich die Rangfolge der Richter nach ihrem Dienstalter. ===== siehe auch ===== Regel 341 -> [[Rangfolge]] \\ Regelt die Rangfolge der Richter am Gericht.