====== Bestätigung von Terminen ====== Regel 41(c) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) behandelt die Bestätigung von Terminen. **Regel 41(c) EPGVO** Wird eine Klage gemäß Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe c des Übereinkommens an die Zentralkammer verwiesen, gilt Folgendes: bereits nach Regel 28 bestimmte Termine sind soweit möglich zu bestätigen. ===== siehe auch ===== Regel 41 EPGVO -> [[Schriftliches Verfahren, wenn sich die Zentralkammer mit der Klage nach Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe c des Übereinkommens befasst]] \\ Beschreibt das schriftliche Verfahren, wenn eine Klage gemäß Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe c des Übereinkommens an die Zentralkammer verwiesen wird.