====== Beschleunigtes Verfahren beim EuGH ====== Regel 266.3 EPGVO der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Anforderungen für einen Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), einschließlich der Angabe der Dringlichkeit und der Gründe für die beschleunigte Entscheidung. **Regel 266.3 EPGVO** Beantragt das Gericht beim EuGH die Anwendung des beschleunigten Verfahrens, sind in dem Antrag außerdem anzugeben: (a) die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, welche die Dringlichkeit belegen, und (b) die Gründe, warum eine beschleunigte Entscheidung sachgerecht ist. ===== siehe auch ===== Regel 266 EPGVO -> [[Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union]] \\ Erlaubt dem Gericht, den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu ersuchen, und beschreibt das Verfahren für das Ersuchen.