====== Berufungsgründe ====== Zusätzliche Berufungsgründe, die nicht innerhalb der in R. 224.2 EPGVO [-> [[Fristen für die Berufungsbegründung]]] für die [[Berufungsbegründung]] vorgesehenen Frist vorgebracht werden, sind nicht zulässig, R. 233.3 VerfO [-> [[Unzulässigkeit von verspäteten Berufungsgründen]]].((Berufungsgericht, COA_520/2024, Entscheidung vom 01. November 2024)) Regel 226 -> [[Inhalt der Berufungsbegründung]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in einer Berufungsbegründung enthalten sein müssen. ===== siehe auch ===== Artikel 73 EPGÜ -> [[Berufung]] \\ Parteien können gegen Entscheidungen des Gerichts erster Instanz innerhalb von zwei Monaten Berufung einlegen.