====== Berufung gegen eine Anordnung ====== Regel 351.2 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die zusätzlichen Anforderungen an eine Anordnung, wenn eine Berufung zugelassen wird. **Regel 351.2 EPGVO** Lässt das Gericht gemäß diesen Regeln eine Berufung gegen eine Anordnung zu, muss die Anordnung zudem enthalten: (a) die Anträge der Parteien, (b) eine kurze Darstellung des Sachverhalts und (c) die Begründung der Anordnung. ===== siehe auch ===== Regel 351 -> [[Anordnungen]] \\ Regelt die Anforderungen an Anordnungen des Gerichts.