====== Berichte über die Jahresgebühren ====== Artikel 16 (2) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [-> [[Verordnung über den einheitlichen Patentschutz]]] erfordert regelmäßige Berichte über die Jahresgebühren und deren Einhaltung. **Artikel 16 (2) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012** Die [[EU:Europäische Kommission|Kommission]] legt dem [[EU:Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] und dem Rat regelmäßig Berichte über das Funktionieren der in Artikel 11 festgelegten [[Jahresgebühren]] vor und geht dabei insbesondere auf die Einhaltung des Artikels 12 [-> [[Höhe der Jahresgebühren]]] ein. ===== siehe auch ===== Artikel 16 -> [[Bericht über die Durchführung dieser Verordnung]] \\ Regelt die Berichterstattung durch die Europäische Kommission über das Funktionieren der Verordnung und die regelmäßige Überprüfung der Jahresgebühren.